§ 6

Satzung des Vereins
Siedlung "An der Windmühle" Dresden-Niedersedlitz e.V.

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.09.1997
mit Änderung vom 11.06.2004
und Änderung vom 03.06.2016

§ 6 Mitgliedsbeitrag

1. Der Verein finanziert sich aus:

  • Beiträgen der Mitglieder;

  • Einnahmen aus Veranstaltungen und Umlagen;

  • Zuwendungen, Spenden und Stiftungen.

Mitgliedsbeiträge im Sinne dieser Satzung sind ebenfalls:

  • Die Übernahme eines zumutbaren Vereinsamtes

  • Die Leistung von Pflichtstunden im Interesse der Erhaltung und Schaffung vereinseigener Einrichtungen.

2. Die Finanzen sind durch den Kassenwart zu verwalten und revisionssicher nachzuweisen.

3. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur sein Vermögen. Die einzelnen Mitglieder haften nicht, haben aber auch keinen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Beiträge und etwaiger sonstiger Zuwendungen, und zwar auch dann nicht, wenn sie aus dem Verein ausscheiden. Ebenso wenig steht ihnen sowie ihren Erben irgendein Anspruch auf Ersatz der im Interesse der Gemeinschaft geleisteten Arbeit zu.

4. Es ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu leisten, der quartalsmäßig bis zum Quartalsende zu entrichten ist, und dessen Höhe die Mitgliederversammlung beschließt.

5. Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf das anteilige Vereinsvermögen.

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