§ 9

Satzung des Vereins
Siedlung "An der Windmühle" Dresden-Niedersedlitz e.V.

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.09.1997
mit Änderung vom 11.06.2004
und Änderung vom 03.06.2016

§ 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung beschließt alle grundlegenden Ziele und Aufgaben des Vereines. Sie beschließt die Satzung und erforderliche Änderungen, sowie die Finanzgrundlagen. Die Abstimmung über Beschlüsse kann offen oder auf Beschluss der Mitgliederversammlung geheim durchgeführt werden.

2. Grundlegende Aufgaben sind insbesondere:

  • Erarbeiten von Rahmenordnungen und Empfehlungen für die Tätigkeit der Mitglieder zur Förderung des Vereinslebens

  • Übermittlung von Erfahrungen der Mitglieder an alle

  • Vorschläge und das Einbringen von Anforderungen gegenüber dem Verband Wohneigentum Sachsen e.V. - Landesverband für Siedler, Haus- und Wohneigentümer sowie Angebote an andere Vereinigungen und Organisationen

3. Außerdem obliegt der Mitgliederversammlung:

  • die Wahl des Vorstandes

  • die Wahl der Kassenprüfer

  • die Bestätigung des Haushaltsplanes; sowie die Festsetzung der Beiträge und Umlagen

  • die Entgegennahme und Bestätigung der Berichte des Vorstandes und der Kassenprüfer

  • die Entlastung des Vorstandes

  • die Beschlussfassung über Anträge

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