§ 11

Satzung des Vereins
Siedlung "An der Windmühle" Dresden-Niedersedlitz e.V.

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.09.1997
mit Änderung vom 11.06.2004
und Änderung vom 03.06.2016

§ 11 Aufgaben des Vorstandes

1. Die Aufgaben des Vorstandes sind die laufende Geschäftsführung des Vereines, die Vorbereitung und Berufung der Mitgliederversammlungen und die Durchführung ihrer Beschlüsse.

2. Mit beratender Stimme können zu den Vorstandsitzungen Fach- und Rechtsberater, Kassenprüfer oder Gäste eingeladen werden.

3. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören weiterhin:

  • Beschluss über den Haushaltsplan

  • Entgegennahme des jährlichen Kassenberichtes

  • Entgegennahme des jährlichen Revisionsberichtes

  • Auszeichnung von Einzelpersonen

  • Beschluss über Satzungsänderungen, sofern sie redaktioneller oder unwesentlicher Art sind

  • die Aufnahme und der Ausschluss von Mitgliedern

die Vertretung des Vereins im Verband.

4. Die Tätigkeit des Vorstandes erfolgt ehrenamtlich. Durch Wahrnehmung obliegender Pflichten entstehende Reisekosten sind den Vorstandsmitgliedern zu erstatten. Über Zahlungen von Aufwandsentschädigungen entscheided die Mitgliederversammlung.

5. Die Mitglieder des Vorstandes bleiben bis zu ihrer Entlastung im Amt, Wiederwahl ist zulässig. Wahlen werden alle 4 Jahre durchgeführt. Scheidet ein Vorstandsmitglied zwischen den Wahlen aus, so kann durch den Vorstand bis zur nächsten Wahl ein neues Vorstandsmitglied berufen werden.

6. Der Vorstand tagt in der Regel im Abstand von jeweils 6 Wochen. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als 50 Prozent der gewählten Vorstandsmitglieder anwesend sind. Entscheidungen werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Beschlüsse des Vorstandes sind im Protokollbuch festzuhalten.

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