Habe ich einen Anspruch auf Brennstoffhilfe?

Prinzipiell haben private Betreiber von Heizungen auf Basis von Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks wegen der im vergangenen Jahr stark gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf Härtefallhilfe. Der Brennstoff muss im Zeitraum von 01.01.22 bis einschließlich 01.12.22 geliefert worden sein. Bei Lieferverzögerungen kann ein Lieferdatum bis zum 31.03.23 berücksichtigt werden. Es werden nur beheizte Wohnflächen bezuschusst. Die Hilfe ist auf 2000 € pro Wohneinheit begrenzt und unter der Bagatellgrenze von 100 € je Wohneinheit wird die Hilfe nicht ausgezahlt!
Die Hansestadt Hamburg hat ein Serviceportal ins Internet gestellt auf dem Sie prüfen können, ob Sie Anspruch auf Hilfe haben und wenn ja, können Sie diesen gleich geltend machen. Die Bearbeitung soll etwa sechs Wochen dauern.
https://serviceportal.ham...d=HEIZKOSTEN
Hier zwei Beispielrechnungen: Ein Haushalt mit 175 m² Wohnfläche in zwei Wohneinheiten hat in 2022 1811 Liter Heizöl zu 2670,56 Euro (= 147,46 ct/Liter) verbraucht. Die mögliche Förderhöhe in oben angeführtem Portal wird zu 79,15 Euro angegeben. Da dieser Betrag unter der Bagatellgrenze von 100 Euro liegt, besteht kein Anspruch auf Fördergeld. Hätte der Haushalt für das Heizöl 149 ct/Liter bezahlt, hätte er eine Hilfe von 101,42 Euro beanspruchen können.
Ein weiterer Haushalt mit 93 m² Wohnfläche und einer Wohneinheit hat 1702 Liter Heizöl für 2555,57 Euro (=151,0 ct/Liter) verbraucht. Hier besteht ein Anspruch auf 110,98 Euro. Mit Hilfe des Buttons "Antrag stellen" kann man gleich den Antrag stellen. Hierzu sind als pdf-Datei bereitzuhalten: aktueller Feuerstellenbescheid, die Rechnung, Kontoauszug als Bezahlnachweis, Steuer-Identnummer, Kopie von Vorder- und Rückseite des Personalausweises sowie fotografisches Selbstporträt. Danach folgen Fragen nach dem Standort des Gebäudes, der Art des Brennstoffes, dem Lieferdatum des Brennstoffes, Eigentümer, Einwilligung zur Identifizierung, Einwilligung zur Kommunikation per E-Mail sowie Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung.
Auf der Folgeseite werden abgefragt: Struktur des Gebäudes. (beheizte Gebäudefläche, Eigentumsverhältnis), Adresse des Gebäudes: (Bundesland, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Kontaktdaten: (Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum, Vorname, Nachname, E-Mail Adresse, Telefon, IBAN) etc.

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