28/08 Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer: Neue Angebote der Anbieter nicht immer transparent


Die Verbraucherzentrale Hessen informiert und berät

Frankfurt, 08.04.2008. Am 1.1.2009 tritt die neue Abgeltungssteuer in Kraft. Dies hat zur Folge, dass Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne dann steuerpflichtig werden. Doch schon jetzt wissen findige Anbieter von Altersvorsorgeprodukten die Einführung der Abgeltungssteuer für sich zu nutzen. Banken und Versicherungen sprechen Verbraucher am Telefon, bei Hausbesuchen und in ihren Filialen vermehrt an. Doch nicht jedes Steuersparmodell eignet sich für die Altersvorsorge. Die Verbraucherzentrale informiert und schafft Transparenz zu den Altersvorsorgeprodukten.

Beworben werden zum Beispiel fondsgebundene Versicherungen, deren Auszahlungen nicht der Abgeltungssteuer unterliegen, sondern einer anderen Steuerregelung. Auszahlungen nach dem 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers werden mit der Hälfte der Erträge versteuert. Als Steuersatz gilt der persönliche Steuersatz zum Zeitpunkt der Auszahlung. Die Besteuerung liegt dann selbst bei einem Spitzensteuersatz niedriger als die Abgeltungssteuer. Zudem sind bei Versicherungen in der Sparphase keine Steuern auf Erträge zu zahlen – anders als bei üblichen Fondssparplänen oder auch Ratensparverträgen, bei denen – mit Ausnahme staatlich geförderter Verträge – Zinsen oder Dividenden sofort besteuert werden.

Ob sich der Abschluss solcher Verträge lohnt, hängt von der Wertentwicklung der in diesen Verträgen beinhalteten Fonds und von den entstehenden Kosten ab. Dabei müssen nicht nur die Kosten der Fonds, sondern auch die oft sehr erheblichen Kosten des Versicherungsproduktes berücksichtigt werden.

Erst wenn die Verordnung über die Informationspflichten bei Versicherungsverträgen zum 01.07.2008 in Kraft tritt, wird bei neuen Verträgen teilweise bekannt, welche Kosten die Verträge beinhalten. „Verbraucher sollten sich auf jeden Fall vor Abschluss eines Vertrages beraten lassen, ob das jeweilige Produkt für die eigene Altersvorsorge geeignet ist“, so Brigitte Mayer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Hessen.


Ergänzende Informationen für Verbraucher:

• Persönliche Beratung dazu in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen

• Hessenweites Servicetelefon 01805-972010. 0,14 € pro Minute aus dem Festnetz der DTAG; andere (Mobilfunk-) Netzbetreiber
können zusätzliche Kosten berechnen. Informationen über das Beratungs- und Seminarangebot sowie die Öffnungszeiten der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen; teilweise auch Terminvereinbarung möglich. Keine Beratung!


Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen: Borken, Bahnhofstraße 36 b • Kassel/Nordhessen, Bahnhofsplatz 1 (Kulturbahnhof) Gießen, Südanlage 4 • Fulda, Karlstraße 2 •
• Frankfurt/Rhein-Main, Große Friedberger Straße 13-17 (Nähe Konstablerwache) • Darmstadt/Region Starkenburg, Luisenplatz 6 (Carreegalerie) • Rüsselsheim/Groß Gerau, Marktstr. 29 • Wiesbaden, Luisenstr. 19 (im Umweltladen)

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