Februarhecken
Hecken und Sträucher
Wer Hecken stark zurückschneiden oder gar roden möchte, muss Rücksicht auf die Natur nehmen und darf dies nur bis Ende Februar tun. Nur bis dahin ist ein Radikalschnitt von Hecken erlaubt. Danach gilt bis Ende September Bestandsschutz, um Brutstätten nicht zu gefährden. Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Frühjahr und den ganzen Sommer über erlaubt. Ist es kälter als fünf Grad schadet ein Schnitt allerdings der Pflanze; Zweige werden gequetscht und es gibt meist keinen sauberen Schnitt. Durch offene Schnittstellen ist die Pflanze besonders frostempfindlich und die Wunden an den Hecken verheilen schlechter. Tipp: Um ein schnelles Austrocknen der Äste an den Schnittwunden zu vermeiden, sollte man besser nur an bewölkten Tagen schneiden.
Die Faustregel für alle sommer- und herbstblühenden Sträucher lautet: "Im Frühjahr schneiden, was im Sommer und später blüht". Blütenknospen bilden sich an den frischen Trieben, daher ist ein kräftiger Rückschnitt kurz bevor die Knospen austreiben (also im Februar/März) wichtig. Vermeiden Sie es allerdings, die Sträucher bei Frost zu schneiden. Die zurückgeschnittenen Zweige laufen nun zu Hochform auf, treiben meistens stark aus und erfreuen uns noch im gleichen Jahr mit zahlreichen Blütentrieben. Je früher Sie schneiden, desto besser und schneller kann sich die Pflanze auf die neuen Bedingungen einstellen und neue Knospen bilden. Zu den sommerblühenden Sträuchern gehören unter anderem Sommerflieder (auch Schmetterlingsstrauch genannt), die Rispenhortensie, Spiersträucher oder Hibiskus.
Urheber: Gartenzauber