August 2021
Ziergarten
Der vertraute Garten wirkt gleich ganz anders, sobald Sie ein paar neue Gewächse in die Beete setzen. Die Zeit ist günstig: Nun beginnt die Pflanzzeit für Laubgehölze wie Rosen und einige Zwiebelblumen. Dazu gehören Herbst-Zeitlosen (Colchicum-Arten und -Sorten), Madonnenlilien (Lilium candidum), Riesen-Steppenkerzen (Eremurus robustus) und herbstblühende Krokus-Arten. Auch Stauden, deren Blütezeit in diesem Jahr bereits vorüber ist, wachsen jetzt problemlos an oder lassen sich durch Teilung vermehren.
Winterblüher sind eine Rarität. Wenn Sie im August Christ- und Lenzrosen (Helleborus) pflanzen, werden diese, je nach Art und Sorte, von Dezember bis April blühen. Christ- und Lenzrosen gedeihen problemlos, wenn sie sich an einem leicht schattigen Ort ungestört (kein Hacken oder gar Graben) entwickeln können. Sie mögen humusreiche, kalkhaltige Gartenböden.
Lavendel (Lavandula angustifolia) behält seine buschige, kompakte Form, wenn Sie ihn jedes Jahr gleich nach der Blüte zurückschneiden. Dadurch kann die Pflanze ihre gesamte Kraft in das Wachstum stecken und muss keine Energie für die Samenbildung aufbringen. Schneiden Sie nicht zu tief, sondern lediglich die Blütenstiele und Triebspitzen.
Während Hitzeperioden trocknen nicht nur die Beete aus: Auch aus dem Gartenteich verdunstet Wasser. Füllen Sie den Teich nicht auf einmal wieder auf, sondern portionsweise. So stören Sie das biologische Gleichgewicht am wenigsten.
In einigen Teichen verdrängen wuchernde Pflanzen ihre schwach wachsenden Nachbar-Arten. Damit diese eine Chance haben, holen Sie Teile der üppig wachsenden Pflanzen heraus. Gehen Sie auch hierbei behutsam vor, um die Wasserökologie möglichst wenig durcheinanderzubringen.
Nährstoffe, die in den Teich gelangen, verschlechtern die Wasserqualität und fördern Algen. Dem beugen Sie vor, indem Sie abgestorbene Pflanzenteile aus dem Wasser entfernen, die Fische sparsam füttern und aufpassen, dass Erde nicht in den Teich geschwemmt werden kann, z.B. durch Starkregen.
Urheber: Verband Wohneigentum